Sonntag, 17. August 2014

Die Goldene Bulle.

Die Goldene Bulle ist die Urkunde, die quasi das Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation war. Zwei von den sieben Originaldokumenten verwahren das Bayerische Hauptstaatsarchiv und das Staatsarchiv Nürnberg. Die Goldene Bulle wurde 1356 von Kaiser Karl IV. erlassen und hat bis zum Ende des Alten Reiches im Jahre 1806, also fast ein halbes Jahrtausend , dessen Verfassungsleben bestimmt. Die ersten 23 Kapitel wurden in Nürnberg erarbeitet und auf den dortigen Hoftag verkündet. Wesentliche Neuerung der Goldenen Bulle war, daß erstmals der König mit den Stimmen der Mehrheit gewählt wurde und nicht auf die Zustimmung aller Kurfürsten angewiesen war. Ein Mitspracherecht des Papstes wurde ausgeschlossen.
Ihren Namen hat die Goldene Bulle von dem Goldsiegel („bulla“), das sie ziert. Ursprünglich war es das „kaiserliche Rechtsbuch“.